Startseite | Erweiterte Suche | Feedback | Kontakt | Impressum

 
 
 

Außerschulischer Bereich

Einstellung und Beförderung

Erkrankung und Dienstunfähigkeit

Rechtsfragen zum Schulalltag

Schulleitung, Mitwirkung in Schule Konferenzrecht

Schwerbehinderung

Tarifbeschäftigte Lehrkräfte

Teilzeit und Beurlaubung

Weg in den Ruhestand

alle Gesetze und Erlasse

Anträge

Wichtiges Kurz und Knapp

Inklusion und Integration

Fragen und Antworten (FAQ)

Kompakt

Startseite / Schulleitung, Mitwirkung in Schule Konferenzrecht / Vorgehen bei Widerspruch

Vorgehen bei Widerspruch

Das Vorgehen einer Person gegen eine schulische Maßnahme wie die Vergabe einer Note kann nur dann ein Widerspruch im rechtlichen Sinne sein, wenn die Maßnahme der Schule als Verwaltungsakt zu qualifizieren ist. Wann dies der Fall ist und was dann zu tun ist erfahren Sie in den folgenden Artikeln.

3 Artikel in der Rubrik "Vorgehen bei Widerspruch":



Neue Artikel
16.05.2024
Sozialpädagogische Kolleginnen und Kollegen im Landesschuldienst, Teil 2

10.04.2024
Beaufsichtigung chronisch erkrankter Schülerinnen und Schüler auf Klassenfahrten

10.04.2024
Sozialpädagogische Kolleginnen und Kollegen im Landesschuldienst, Teil 1



Aktualisierte Artikel
16.05.2024
Sozialpädagogische Kolleginnen und Kollegen im Landesschuldienst, Teil 1

16.05.2024
Sozialpädagogische Kolleginnen und Kollegen im Landesschuldienst, Teil 2

13.11.2023
Mitwirkung in der Schule


Positiv bewertete Artikel
29.11.2011
Reisekosten für Lehrkräfte

30.11.2011
Rundverfügung Arnsberg

20.03.2020
Informationen der Bezirksregierung Detmold


copyright © 2001 - 2012 Verband Bildung und Erziehung, Landesverband NRW