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Startseite / Schulleitung, Mitwirkung in Schule Konferenzrecht / Vorgehen bei Widerspruch
Vorgehen bei Widerspruch
| Das Vorgehen einer Person gegen eine schulische Maßnahme wie die Vergabe einer Note kann nur dann ein Widerspruch im rechtlichen Sinne sein, wenn die Maßnahme der Schule als Verwaltungsakt zu qualifizieren ist. Wann dies der Fall ist und was dann zu tun ist erfahren Sie in den folgenden Artikeln. |
3 Artikel in der Rubrik "Vorgehen bei Widerspruch": | |
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