Startseite | Drucken | Erweiterte Suche | Feedback | Kontakt | Impressum

 
 
 

Außerschulischer Bereich

Einstellung und Beförderung

Erkrankung und Dienstunfähigkeit

Rechtsfragen zum Schulalltag

Schulleitung, Mitwirkung in Schule Konferenzrecht

Schwerbehinderung

Tarifbeschäftigte Lehrkräfte

Teilzeit und Beurlaubung

Weg in den Ruhestand

alle Gesetze und Erlasse

Anträge

Wichtiges Kurz und Knapp

Inklusion und Integration

Fragen und Antworten (FAQ)

Kompakt

Startseite / Schulleitung, Mitwirkung in Schule Konferenzrecht / 

Ton- und Filmaufnahmen in der Schule22.06.2017
Der VBE informiert Sie über Ton- und Filmaufnahmen in der Schule

Unter dem Begriff Cyber Mobbing gibt es immer wieder Fälle in denen Schülerinnen oder Schüler Lehrkräfte heimlich filmen oder eine Tonaufnahme während des Unterrichts erstellen.

Dass dies eine Persönlichkeitsverletzung und sogar strafbar ist, sollte jeder Lehrkraft daher hinreichend bekannt sein.

Nun hören wir aber immer wieder davon, dass Lehrkräfte von anderen Lehrkräften oder von Schulleiterinnen und Schulleitern in der Lehrerkonferenz Tonaufnahmen erstellen.

Wichtig

Selbstverständlich ist auch dies strafbar.

Nach §201 StGB ist jede unbefugte Aufnahme des nicht öffentlich gesprochenen Wortes verboten. Da es sich bei einer Lehrerkonferenz um einen abgrenzbaren Personenkreis handelt, ist die Lehrerkonferenz nicht öffentlich und damit das hier gesprochene Wort geschützt.

Für die Strafbarkeit nach § 201 StGB genügt die Anfertigung einer Tonaufnahme des nichtöffentlich gesprochenen Wortes eines Dritten ohne dessen Einwilligung. Eine solche Tat wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.

 

Quelle: Lehrerrat aktuell 06/2017



War dieser Artikel für Sie hilfreich? 
      Diesen Artikel drucken





Neue Artikel
09.04.2025
Dienstunfähigkeit und Arbeitsunfähigkeit Teil II: Begrenzte Dienstfähigkeit 2025

27.03.2025
Handlungsempfehlung Handynutzung MSB 2025

21.03.2025
Einstellungsverfahren im Seiteneinstieg LOIS.NRW



Aktualisierte Artikel
27.03.2025
Handlungsempfehlung Handynutzung MSB 2025

21.03.2025
Altersteilzeit für Lehrerinnen und Lehrer im Beamtenverhältnis
Durchführungsbestimmungen

21.03.2025
LPVG Landespersonalvertretungsgesetz
2025


Positiv bewertete Artikel
21.03.2025
Einstellungsverfahren im Seiteneinstieg LOIS.NRW

27.03.2025
Handlungsempfehlung Handynutzung MSB 2025

09.04.2025
Dienstunfähigkeit und Arbeitsunfähigkeit Teil II: Begrenzte Dienstfähigkeit 2025


copyright © 2001 - 2012 Verband Bildung und Erziehung, Landesverband NRW