Sommerzeit ist Zeckenzeit und das ist nicht nur ein privates Problem. Gerade auf Klassenfahrten kommt es immer wieder vor, dass sich diese kleinen unerfreulichen Biester in Kinderkörper verbeißen. Verunsicherung besteht darüber, ob Lehrkräfte Zecken entfernen dürfen.
Hierzu gibt es eine klare Aussage der DGUV (Unfallkasse NRW).
Hier heißt es:
„Das pädagogische Personal der Kindertageseinrichtung oder einer Schule dürfen Zecken entfernen. Das Entfernen von Zecken bedarf einer wirksamen Einwilligung. Bei nicht einwilligungsfähigen Minderjährigen ist eine Einwilligung der Erziehungsberechtigten einzuholen.
Jede Kindertagestageseinrichtung und jede Schule sollte ein konkretes Vorgehen zum Umgang mit Zeckenstichen festlegen und mit den Erziehungsberechtigten abstimmen. Die Ausstattung mit geeigneten Hilfsmitteln zur Entfernung von Zecken ist dringend anzuraten.
Erzieherinnen und Erzieher sowie Lehrkräfte, gegebenenfalls auch das sonstige pädagogische Personal, sollten im Rahmen einer Aus- und Fortbildung (z.B. Erste Hilfe in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder) Kenntnisse zum Thema „Zeckenentfernung“ erwerben.“
https://www.dguv.de/medien/fb-erstehilfe/de/documents/zecken.pdf
Quelle: Lehrerrat aktuell 07/2019