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Lehrerratsaufgaben in Zeiten von Corona27.05.2020
Der VBE informiert Sie über die Lehrerratsaufgaben in Zeiten von Corona

Bereits mit der 8. Schulmail hat das Schulministerium entschieden, dass „in den Schulen die erweiterte Notbetreuung durch Lehrkräfte des Landes und Personal des Trägers der Ganztagsbetreuung im Rahmen der tarifrechtlichen Bestimmungen geleistet wird. Über den Einsatz der Lehrkräfte für die erweiterte Notbetreuung entscheiden die Schulleitungen. Sie informieren den Lehrerrat über die beabsichtigte Einteilung und geben ihm Gelegenheit zur Stellungnahme.“

Dies zeigt auf, dass der Lehrerrat bei dem Einsatz zwar nicht mitbestimmt, aber zwingend zu beteiligen ist. Hier kann und sollte der Lehrerrat die Schulleitung darauf hinweisen, wenn der Einsatz zu Unmut im Kollegium führt, und auf eine Einigung hinwirken.

Die übrigen Aufgaben des Lehrerrats bleiben auch in Zeiten von Corona unberührt. Das Alltagsgeschäft kann daher vom Lehrerrat, wenn auch unter Corona-spezifischer Hygiene - und Verhaltensregelungen, weitergeführt werden.

Es bleibt natürlich in diesen Zeiten immer abzuwarten, ob Änderungen in verschiedenen Bereichen erfolgen. Daher kann eine Auskunft hier immer nur für den aktuellen Zeitpunkt gegeben werden. Sollten hier Änderungen erfolgen, werden wir Sie als VBE hierzu natürlich über die verschiedenen Medien informieren.

Quelle: Lehrerrat aktuell 05/2020



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