Startseite | Drucken | Erweiterte Suche | Feedback | Kontakt | Impressum

 
 
 

Außerschulischer Bereich

Einstellung und Beförderung

Erkrankung und Dienstunfähigkeit

Rechtsfragen zum Schulalltag

Schulleitung, Mitwirkung in Schule Konferenzrecht

Schwerbehinderung

Tarifbeschäftigte Lehrkräfte

Teilzeit und Beurlaubung

Weg in den Ruhestand

alle Gesetze und Erlasse

Anträge

Wichtiges Kurz und Knapp

Inklusion und Integration

Fragen und Antworten (FAQ)

Kompakt

Startseite / Schulleitung, Mitwirkung in Schule Konferenzrecht / 

Wichtige Fristen (Teilzeit, Beurlaubung, Versetzung, Ländertausch usw.)20.10.2021
Der VBE informiert Sie über wichtige Fristen

Wenn sie im nächsten Schuljahr eine Änderung Ihrer Arbeitszeit vornehmen möchten, so müssen Sie schon jetzt daran denken, bestimmte Fristen für die Beantragung einzuhalten.

Im Detail heißt das:

Teilzeitbeschäftigung im Blockmodell: Mit der Ansparphase der Teilzeitbeschäftigung im Blockmodell kann jedes Jahr zum 01.02. oder 01.08. begonnen werden. Hier gilt, dass der Antrag auf die Teilzeitbeschäftigung im Blockmodell spätestens 6 Monate vorher gestellt werden muss. Für alle, die zum 01.08.2022 mit der Ansparphase für die Teilzeitbeschäftigung im Blockmodell beginnen wollen, heißt das, dass sie bis spätestens zum 01.02.2022 einen Antrag stellen müssen. Anträge finden Sie auf den Seiten der jeweiligen Bezirksregierung.

Beurlaubung: Anträge für eine Beurlaubung zum 01.08.2022 sind auch bis zum 01.02.2022 auf dem Dienstweg bei der Bezirksregierung zu stellen. Die Anträge müssen in diesem Fall spätestens am 31.01.2022 vorliegen. Anträge finden Sie auf den Seiten der jeweiligen Bezirksregierung.

Teilzeitbeschäftigung: Einen Antrag auf Teilzeitbeschäftigung zum 01.08.2022 müssen Sie bis zum 01.02.2022 stellen. Auch hier gilt, dass Anträge am 31.01.2022 vorliegen sollten. Anträge finden Sie auf den Seiten der jeweiligen Bezirksregierung.

Wichtig:
Die Bezirksregierungen empfehlen, die Anträge im Dezember einzureichen, damit ggf. noch Nachfragen möglich sind und Änderungen/ Ergänzungen/ Korrekturen einvernehmlich vorgenommen werden können.

Versetzung aus persönlichen Gründen werden ausschließlich zum 01.08. eines Jahres durchgeführt. Für Versetzungen zum 1. August 2022 muss ein Antrag bis zum 30.11.2021 gestellt werden.

Antragsschluss für das Lehrertauschverfahren in ein anderes Bundesland zum 01.08.2022 ist der 31.01.2022.

Wichtig:
Am Lehrertauschverfahren zum 1.2. eines jeden Jahres endet die Antragsfrist am 31.07. des Vorjahres. Hier nehmen allerdings dann nur die folgenden Bundesländer teil:
Baden-Württemberg
Bremen
Hamburg
Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen
Sachsen
Sachsen-Anhalt
Thüringen

Wenn Sie sich also in ein Bundesland versetzen lassen möchten, dass hier nicht aufgeführt ist, ist dies nur mit einem Antrag bis zum 31.01.2022 für den 01.08.2022 möglich und dann erst wieder in einem Jahr.

Lehrkräfte, die sich in einer Elternzeit oder sonstigen Beurlaubung befinden, die grundsätzlich acht Monate und länger dauert oder die kürzer als ein Jahr dauert, die aber keine Rückkehr an die alte Schule anstreben und die keine Funktionsstelle innehaben, nehmen am Rückkehrverfahren teil. Die Versetzungen werden hier jeweils zum individuellen Ende der Elternzeit oder der sonstigen Beurlaubung durchgeführt. Im Rückkehrverfahren gibt es jährlich zwei Versetzungsverfahren. Aus organisatorischen Gründen wird Ihr Antrag automatisch dem für Sie maßgeblichen Versetzungsverfahren (01.02. oder 01.08.) zugeordnet. Diese Zuordnung ist unabhängig von Ihrem individuellen Rückkehrdatum; es ist also nicht erforderlich, die Beurlaubung zum 01.2. oder 01.08. zu beenden (Oliver Lehreronline OLIVER (nrw.de)).

Personen, die im Zeitraum vom 01.12. bis 31.05. zurückkehren, stellen einen Antrag zum Versetzungsverfahren 01.02. In diesem Verfahren endet die Antragsfrist am 30.06. des Vorjahres. Der Antrag muss bis zu diesem Termin online übermittelt werden. Personen, die im Zeitraum vom 01.06. bis 30.11. zurückkehren, stellen einen Antrag zum Versetzungsverfahren 01.08. In diesem Verfahren endet die Antragsfrist am 30.11. des Vorjahres. Der Antrag muss bis zu diesem Termin online übermittelt werden. Der Rückkehrantrag ist in ausgedruckter Form innerhalb von 7 Kalendertagen bei Ihrer Schulleitung einzureichen (es zählt das Datum des Posteingangs). Nur dann wird die Antragsfrist gewahrt. Achtung: Sofern Sie beabsichtigen, Ihre Beurlaubung vorzeitig zu beenden, ist eine Genehmigung durch Ihre Personalgruppe erforderlich. Der Versetzungsantrag ersetzt den entsprechenden Antrag nicht.

Weitere Informationen hierzu finden Sie unter: OLIVER (nrw.de)

Quelle: Lehrerrat aktuell 10/2021



War dieser Artikel für Sie hilfreich? 
      Diesen Artikel drucken





Neue Artikel
09.04.2025
Dienstunfähigkeit und Arbeitsunfähigkeit Teil II: Begrenzte Dienstfähigkeit 2025

27.03.2025
Handlungsempfehlung Handynutzung MSB 2025

21.03.2025
Einstellungsverfahren im Seiteneinstieg LOIS.NRW



Aktualisierte Artikel
27.03.2025
Handlungsempfehlung Handynutzung MSB 2025

21.03.2025
Altersteilzeit für Lehrerinnen und Lehrer im Beamtenverhältnis
Durchführungsbestimmungen

21.03.2025
LPVG Landespersonalvertretungsgesetz
2025


Positiv bewertete Artikel
21.03.2025
Einstellungsverfahren im Seiteneinstieg LOIS.NRW

27.03.2025
Handlungsempfehlung Handynutzung MSB 2025

09.04.2025
Dienstunfähigkeit und Arbeitsunfähigkeit Teil II: Begrenzte Dienstfähigkeit 2025


copyright © 2001 - 2012 Verband Bildung und Erziehung, Landesverband NRW