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Mobbing am Arbeitsplatz26.01.2022
Der VBE informiert Sie über das Thema Mobbing

Mobbing steht im engeren Sinne für „Psychoterror am Arbeitsplatz mit dem Ziel, Betroffene aus dem Betrieb hinauszuekeln.“ Im weiteren Sinn bedeutet Mobbing, andere Menschen ständig bzw. wiederholt und regelmäßig zu schikanieren, quälen und seelisch zu verletzen. Typische Mobbinghandlungen sind die Verbreitung falscher Tatsachen, die Zuweisung sinnloser Arbeitsaufgaben, Gewaltandrohung, soziale Isolation und ständige Kritik an der Arbeit.

Wichtig:
Mobbing selbst ist kein Straftatbestand. Beim Mobbing können jedoch einzelne Straftatbestände wie Nötigung, Drohung, Erpressung oder Körperverletzung begangen werden. Wird Mobbing mithilfe elektronischer Kommunikationsmittel ausgeübt, so spricht man von Cyber-Mobbing.

Mobbinghandlungen sind darauf gerichtet, anderen Menschen und ihren Angehörigen vor allem Leid von unterschiedlicher Dauer und Intensität zuzufügen, letztlich mit dem Ziel, sie aus der Arbeitsgemeinschaft auszugrenzen und sie dann in eine physische, psychische und materielle Krise zu stürzen.

Nicht jede negative Äußerung ist auch Mobbing. Anstrengende Eltern oder wenn Kollegen Ihre Meinung zu einem bestimmten Verhalten oder der Arbeitsweise äußern und diese negativ ausfällt, sind kein Mobbing.

Beispiele für Mobbingmöglichkeiten in der Schule sind:

  • Verweigerung von Kommunikation,
  • Kritik oder Beschwerden hinter dem Rücken,
  • Vorenthalten von beruflich erforderlichen Informationen,
  • Benachteiligung bei Beförderungsentscheidungen,
  • Verteilung von zeitintensiven Sonderaufgaben,
  • Unterforderung,
  • fehlende Transparenz bei der Stunden- und Fächerverteilung,
  • falsche Bezichtigung mangelnder Aufsichtswahrnehmung,
  • Einschüchterungsversuche nach bekanntem Instrumentarium: Anschreien, verbale Drohungen,
  • Nötigung durch Drohung mit disziplinarischen Mitteln,
  • sexuelle Angebote und sexuelle Annäherung, bei Ablehnung berufliche Nachteile,
  • subtile Methoden der Ausgrenzung einer Kollegin/ eines Kollegen, weil durch Kritik und Offenheit unbequem geworden,
  • Stigmatisierung als Querulant,
  • Nichteinhaltungen von Regeln und Abmachungen, obwohl dies möglich ist
  • Aufforderung an Schüler, Eltern, oder Betriebe, Beschwerden zu verfassen,
  • Aufforderung an Aufsichtsbehörden durch Schulleitung, gegen einzelne Kollegen Disziplinarverfahren oder psychiatrische Überprüfung von "unerwünschten" Kolleginnen und Kollegen einzuleiten.

Wichtig:
Am wichtigsten ist die Präventionsarbeit. Ziel sollte sein, an jeder Schule ein entspanntes Arbeitsklima zu schaffen. Dies ist zwar zunächst Aufgabe der Schulleitung, kann aber sicherlich vom Lehrerrat und dem gesamten Kollegium gefördert werden.

Tipp: Kommt es dennoch zu einer Mobbingsituation, sollten Betroffene folgende Schritte gehen:

1. Zuerst kühlen Kopf behalten. Die Gesamtsituation möglichst von einer objektiven Seite begutachten, um festzustellen, ob tatsächlich Mobbing vorliegt oder ein Kollege/ die Schulleitung nur einen schlechten Tag hatte.

2. Jeder Betroffene sollte ein „Mobbing- Tagebuch“ erstellen. Dies dient nicht nur dazu, selbst die Situation besser einschätzen zu können, sondern hilft im Falle einer arbeitsrechtlichen Auseinandersetzung. Bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung muss der Betroffene nachweisen, dass er in seiner körperlichen oder seelischen Gesundheit gefährdet worden ist. Diesen Nachweis kann ein Betroffener ohne schriftliche Aufzeichnungen und Zeugen kaum erbringen.

3. Kontakt aufnehmen. In jedem Fall sollte man mit der Schulleiterin oder dem Schulleiter darüber reden, was einen bedrückt und warum man den Eindruck hat, dass die eigene Arbeit nicht mehr gewürdigt wird. Gleichzeitig sollte man mit einem Kollegen/ einer Kollegin sprechen, dem oder der man eine neutrale Position zutraut. 
Hier bietet sich insbesondere ein Kollege oder eine Kollegin aus dem Lehrerrat an.

Nach dem Schulgesetz stellt der Lehrerrat die Vermittlungsinstanz dar.
Die Mitglieder werden vom Kollegium gewählt und genießen das Vertrauen der überwiegenden Mehrheit. Deshalb sollten sich vom Mobbing Betroffene an ihn wenden. Der Lehrerrat als Vermittlungsinstanz muss zumindest versuchen, seiner Vermittlerrolle gerecht zu werden, wenn er vielleicht auch nicht die Partei des Betroffenen direkt ergreift. Dabei kann der Lehrerrat auch zunächst einmal Lösungen suchen, die der Betroffene selbst einleiten kann. Hierbei sollte der Lehrerrat den Betroffenen aber seine Unterstützung zusichern, damit der Betroffene sich nicht im Stich gelassen fühlt.

Es können dann, wenn die eigenen Handlungen des Betroffenen keine Wirkung zeigen, Vermittlungsgespräche geführt werden, zu welchen ein Mitglied des Lehrerrats anwesend sein sollte. Den Abschluss dieses Gesprächs sollte eine einvernehmliche Regelung bilden, wie jetzt weiter vorgegangen wird, um die konfliktbelastete Situation zu beenden.

Es kann aber auch sein, dass der Personalrat die geeignete Anlaufstelle für ein neutrales Gespräch ist. Dessen Mitglieder haben nämlich oft einen größeren Überblick und Kenntnis von ähnlichen Fällen, was für die individuelle Beratung eine wichtige Erfahrungsbasis darstellt.   

Kolleginnen und Kollegen können daher auch mit dem örtlichen Personalrat Kontakt aufnehmen.

Ausführliche Hinweise zum Thema finden Sie z.B. unter:
- Bundesarbeitsgemeinschaft Lehrer gegen Mobbing;
- Verein gegen psychosozialen Stress und Mobbing e.V. oder
- Tipps und Tricks zur Abwehr von Mobbing

 

Quelle: Lehrerrat aktuell 01/2022





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