Alle Jahre wieder...
Bevor die Adventszeit losgeht, steht in vielen Schulen noch eine weitere Feierlichkeit an: Sankt Martin und der Laternenumzug. Das heißt dann nicht nur Brezeln oder Weckmann essen und Laternen basteln, sondern auch singen. Doch gerade das gemeinsame Singen führt immer häufiger zu Verunsicherungen. Darf man eigentlich einfach alle Lieder singen oder muss man die Veranstaltung bei der Gema anmelden und hierfür Gebühren zahlen?
Aufgrund der vielen Anfragen der letzten Jahre hat die Gema selbst eine Checkliste erstellt.
Wichtig
Wenn Sie mindestens eine der folgenden Aussagen mit „Ja“ beantworten können, ist KEINE Lizenz notwendig!
- Die Teilnehmer des Umzugs singen miteinander Lieder, es gibt kein geplantes Publikum (nur zufällig am Straßenrand).
- Der Laternenumzug wird von der Kirche organisiert.
- Es werden nur traditionelle Lieder gesungen, d.h. die Autoren sind unbekannt oder seit mehr als 70 Jahre verstorben.
Eine Lizenz der GEMA benötigen Sie für Veranstaltungen, bei denen Sie geschützte Musik vor einem Publikum aufführen. Geschützte Musik stammt in der Regel aus der Feder der bei der GEMA vertretenen Komponisten und Textdichter und muss lizenziert werden. In einigen Fällen erfolgt das bereits durch einen Rahmenvertrag, etwa mit den Kirchen. Die GEMA leitet die Vergütungen an die Urheber der Musik weiter und schafft damit die Grundlage dafür, dass Musikschaffende von ihrer Arbeit leben können.
Infoblatt Gema
Wir wünschen Ihnen einen schönen Laternenumzug!
Quelle: Lehrerrat aktuell 10/2022