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Bewegliche Ferientage25.01.2023
Der VBE informiert Sie über bewegliche Ferientage

Nach Weihnachten stehen schon wieder die Halbjahreszeugnisse an und dann folgt das zweite Schulhalbjahr. Im zweiten Schulhalbjahr bieten sich einige Brückentage an, um als bewegliche Ferientage genutzt zu werden. 

§ 7 Abs.2 Satz 2 SchulG regelt, dass die Schulkonferenz der einzelnen Schule die beweglichen Ferientage selbst festlegen kann. Aber was ist hierbei zu beachten?

Wie viele bewegliche Ferientage gibt es?

Neben den Ferien, die für ganz Nordrhein-Westfalen einheitlich festgelegt sind, stehen den Schulen pro Schuljahr drei (Schuljahr 2022/23, 2025/26) bis vier (Schuljahr 2023/24, 2024/25) bewegliche Ferientage zur Verfügung.

Wie können die beweglichen Ferientage gelegt werden?

Mit den beweglichen Ferientagen können sowohl einzelne Brückentage unterrichtsfrei werden, als auch kleine Ferien (Oster, -Herbst- und Weihnachtsferien) verlängert werden.

Mindestens einer der beweglichen Ferientage ist als sogenannter Brauchtumstag festzulegen, wenn z.B. für Karneval der Unterricht ausfallen soll.

Wann müssen die Ferientage festgelegt werden?

Nach der Ferienordnung sind die beweglichen Ferientage spätestens acht Wochen vor Beginn der Sommerferien des nächsten Schuljahres festzulegen, für das Schuljahr 2023/24 also spätestens bis zum 26.04.2023.          

Was passiert, wenn die acht Wochen-Frist nicht eingehalten wird?

Wenn die Festlegung nicht rechtzeitig erfolgt oder zu spät kommt, gehen die Tage nicht verloren. Sie sollten dann aber schnellstmöglich festgelegt werden.

Was muss noch beachtet werden?

Wenn die Schulkonferenz die beweglichen Ferientage festgelegt hat, so informiert die Schulleiterin oder der Schulleiter die Schülerinnen und Schüler, die Eltern und die Schulaufsicht über den Beschluss der Schulkonferenz. Zudem muss das Einvernehmen des Schulträgers eingeholt werden, da auch dessen Belange berührt werden. (z.B. Einsatz vom Hausmeister, Beheizung des Gebäudes etc.).

Quelle: Lehrerrat aktuell 01/2023



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