Besonders im zweiten Schulhalbjahr ergeben sich häufig Gelegenheiten, bewegliche Ferientage für Brückentage oder zur Verlängerung von Ferien zu nutzen.
Was sind bewegliche Ferientage und wer legt sie fest?
Pro Schuljahr stehen den Schulen in Nordrhein-Westfalen drei bis vier bewegliche Ferientage zur Verfügung. Diese Zahl variiert je nach Schuljahr, da sie von der allgemeinen Ferienordnung abhängt. Im Schuljahr 2024/25 stehen vier, im Schuljahr 2025/26 drei bewegliche Ferientage zur Verfügung.
Gemäß § 7 Abs. 2 SchulG NRW entscheidet die Schulkonferenz über die Termine der beweglichen Ferientage.
Wie können die beweglichen Ferientage verteilt werden?
Bewegliche Ferientage können entweder genutzt werden, um Brückentage unterrichtsfrei zu machen oder um Ferien zu verlängern. Mindestens einer dieser beweglichen Ferientage ist jedoch als sogenannter Brauchtumstag - wenn etwa Rosenmontag unterrichtsfrei ist - zu verwenden.
Wann müssen die beweglichen Ferientage festgelegt werden?
Die Termine für die beweglichen Ferientage müssen spätestens acht Wochen vor Beginn der Sommerferien des Folgejahres festgelegt und bekannt gegeben werden. Für das Schuljahr 2025/26 bedeutet dies, dass eine Festlegung bis zum 19. Mai 2025 erfolgen muss.
Wichtige organisatorische Hinweise
Auch wenn das Gesetz nicht ausdrücklich das Einvernehmen mit dem Schulträger vorschreibt, sollte dieser dennoch in die Planung einbezogen werden. Er übernimmt eine koordinierende Rolle, insbesondere im Hinblick auf die Schülerbeförderung und ist zudem für die Beheizung der Schulgebäude sowie den Einsatz des Hausmeisters verantwortlich.
Quelle: Lehrerrat aktuell 2/2025